Das langerwartete Verbraucherschutzgesetz (Consumer Protection Act, CPA) wurde in Südafrika am 1. April 2011 eingeführt. Es hat die Art und Weise wie Produkte und Dienstleistungen vermarket werden grundsätzlich geändert. Südafrika gehört nun zu einem der führenden Ländern weltweit im Verbraucherschutz.
Wir haben die wichtigsten Änderungen in Bezug auf Immobilienkäufe nachstehend aufgelistet:
Eine der wichtigsten Änderungen im Verbraucherschutzgesetz ist, das der Verbraucher nun fünf Tage Rücktrittsrecht vom Kauf hat.
Zudem ist die “Gekauft, wie gesehen” Klausel (voetstoots clause) für Immobilienkäufe geändert worden.
Und es gibt einige Änderungen bei der Vermietung von Immobilien.
1) Rücktrittsrecht (Cooling-off period)
Wenn es zu einem Immobilienkauf über Direkt Marketing Aktivitäten kommt, dann hat der Immobilienkäufer das Recht den Kauf innerhalb von fünf Werktagen zu kündigen. Dieses Recht ist als Cooling off period bekannt.
Bedenken Sie das dies nur aus Immobilienkäufe über Direktmarketing Aktivitäten zutrifft und nicht durch Marketing über Besichtigungstage oder Zeitungsanzeigen. Auch gilt dies nicht für Immobilienkäufe, die mit einem Immobilienmakler direkt gemacht wurden. Die Geschäfte über die obengenannten Marketingaktivitäten fallen nicht unter das Verbraucherschutz (Consumer Protection Act).
In Bezug auf den Beginn der Cooling-off Period gibt es gute Nachrichten für den Verbraucher. Das Datum der Lieferung bzw. der Übergabe ist das Startdatum des Zeitraumes für einen Rücktritt vom Kauf. Im Immobilienbereich bedeutet dies, das es der Zeitpunkt der Umschreibung auf den Namen des Käufers ist, und nicht das Datum der Unterzeichnung des Kuafvertrages. Dies bedeutet das der Käufer realistisch gesehen 3-6 Monate Bedenkzeit hat. Natürlich ist ein Rücktritt nach so einem langen Zeitrau sehr schwierig, da bereits viele Parteien in den Kauf involviert sind. Bedenken Sie das es hier noch keine Rechtsfälle gibt und daher nicht vorherzusehen ist wie die Gerichte enscheiden werden.
Die “Cooling-off period” gilt nur, wenn der Kaufpreis der Immobilie weniger als R250000 beträgt. Diese Klausel ist im südafrikanischen Immobilinerecht verankert. Dies wird nicht durch das neue Gesetz beinflusst und wird weiterhin bestehen.
2) “Voestoots” Klausel
“Voetstoots” ist ein Begriff in Afrikaans und stammt vom Roman Dutch Law ab. Es steht für “wie es ist”. Vor der Einführung des Verbraucherschutzgesetz (Consumer Protection Act) wurden alle Immobilien “verkauft, wie gesehen”. Glücklicherweise für den Käufer hat sich dies nun geändert.
Seit dem 1. April 2011 können Immobilienentwickler, Bauherren und Investoren, die Immobilien verkaufen und dies geschäftsmässig betreiben, für Schäden haftbar gemacht werden.
Ein normaler, einmaliger Verkauf fällt jedoch nicht unter den Consumer Protection Act. Einmalige Immobilienverkäufer, z.B. Privatverkäufe sind nach wie vor durch die “voetstoots” Klausel geschützt.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte folgenden Link Consumer Protection Act affects lease agreements .