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Kenntnisse und Wissen über lokale Besonderheiten sehr hilfreich

Sehr geehrter Herr Garuti,

Ich möchte mich bei Ihnen für die ausgezeichnete Hilfe und Unterstützung während des gesamten Kaufprozesses für mein Haus in Camps Bay / Cape Town bedanken. Ohne Sie wäre ich sicherlich nicht in der Lage gewesen das wundervolle Anwesen zu kaufen und alle lokalen Besonderheiten der Kaufabwicklung zu bewältigen.

So reichte schon ein einwöchiger Aufenthalt vor Ort um alle bereits vorbereiteten Besichtigungen der verschiedenen Objekte durchzuführen und den Kaufvertrag abzuschließen. Durch Ihre Informationen zu all den verschiedenen von Ihnen und auch von mir selbst (per Internet) ausgewählten Objekten konnte ich ja bereits von Deutschland aus eine gute Vorauswahl treffen./

So war es möglich innerhalb von nur 3 Monaten mein Traumhaus zu finden und auch zu kaufen. Ihre Kenntnisse über die Immobilien und die jeweiligen lokalen Besonderheiten waren mir immer sehr hilfreich. Auch nach Abschluss des Kaufvertrages haben Sie sich auch noch um die offizielle Abwicklung gekümmert und mir jederzeit für all meine Fragen zur Verfügung gestanden.

Ich kann wirklich jedem, der beabsichtigt in Cape Town eine Immobilie zu erwerben, Ihre äußerst wertvollen Dienste, die man gerne auch als “rundum-Service” bezeichnen kann, sehr empfehlen.

Oliver

Sie brauchen eine rechtliche Vertretung

Wenn zwei Personen einen Vertrag eingehen, dann will einer etwas vom anderen kaufen.

Der Verkäufer hat einen Berater, der den Käufer gefunden hat und in seinem Interesse arbeitet. Der Käufer ist auf sich alleingestellt.

  • Der Berater des Verkäufers presentiert dem Käufer ein vorgedrucktes Kaufangebot. Dieses Kaufangebot wurde vom Anwalt des Verkäufers ausgesetzt oder wurde in vielen anderen Immobilienkäufen bereits eingesetzt. Soll der Käufer diesem Dokument einfach zustimmen?
  • Obwohl der Makler kein ausgebildeter Anwalt ist, wird er dem Käufer den Kaufvertrag an Ort und Stelle erklären. Warum sollte der Käufer ihm blind vertrauen?
  • Im Kaufvertrag ist ein Anwalt genannt. Dieser arbeitet im Namen des Verkäufers, aber der Käufer zahlt dessen Rechnung. Sollten Sie dem zustimmen?
  • “Voetstoots”, heisst “gekauft, wie gesehen. Wird es vom Käufer erwartet dem zuzustimmen?
  • “Es gibt kein Rücktrittrecht (cooling off period)”; sagt der Makler. Ist es fair, dass der Käufer dies einfach hinnimmt?
  • “Natürlich ist das rechtlich bindend”, erklärt der Makler. Sollte der Käufer dem zustimmen?
  • “…und diese Teil deckt alle Extraklauseln ab, die Sie benötigen”; erklärt der Makler. Können Sie mir ein Beispiel geben, fragt der Käufer. Der Makler antwortet mit “Nein”.
  • “Nun müssen Sie einfach hier unterzeichnen”; sagt der Makler. Würden Sie als Käufer dies tun?

Wenn der Käufer den Vertrag unterzeichnet, dann wurde er nicht richtig repräsentiert und hat gerade einen grossen Fehler gemacht.

Der Käufer sollte seine eigene rechtliche Vertretung haben, insbesondere da ein Immobilienkauf eine grosse finanzielle und emotionale Entscheidung ist. Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, dann kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr.

Erfahren Sie mehr über die SA Homebuyers Services

Senden Sie uns eine Email oder kontaktieren Sie Marco Garuti, unseren Immobilienexperten unter + 27 (0) 83 265 8800

 

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